Anlegerschutz: Der britische
Finanzdienstleistungssektor unterliegt einer umfassenden
Anlegerschutz- und Finanzaufsichtsregelung, die durch die
Aufsichtsbehörde der Financial Services Authority (FSA)
überwacht wird. Darüber hinaus sind alle Versicherungsnehmer
durch ein gesetzlich abgesichertes Entschädigungsmodell
geschützt - das so genannte UK Financial Services Compensation
Scheme.
Das
britische Entschädigungsmodell für Finanzdienstleistungen: Zum
Schutz der Anleger wurde im britischen Gesetz für
Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 das britische
Entschädigungsmodell für Finanzdienstleistungen (UK Financial
Services Compensation Scheme = FSCS) eingeführt.
Es dient zur
Absicherung der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine
Versicherungsgesellschaft nicht (bzw. voraussichtlich nicht) in
der Lage ist, die gegen sie geltend gemachten Ansprüche zu
erfüllen.
Das
Modell deckt die Zahlung von 90 % des Wertes einer in Abwicklung
befindlichen Versicherung ab. Es dehnt diesen Schutz auf alle
Versicherungsnehmer mit Wohnsitz innerhalb der EU aus, die in
Großbritannien aufgelegte Versicherungen bei von der
Aufsichtsbehörde der Financial Services Authority autorisierten
Gesellschaften abgeschlossen haben
Alle
Versicherungsnehmer, die in The Royal London European With
Profits Bond investieren, sind nach diesem Gesetz durch das FSCS
geschützt.