Anlegerschutz: Der britische Finanzdienstleistungssektor unterliegt einer umfassenden Anlegerschutz- und Finanzaufsichtsregelung, die durch die Aufsichtsbehörde der Financial Services Authority (FSA) überwacht wird. Darüber hinaus sind alle Versicherungsnehmer durch ein gesetzlich abgesichertes Entschädigungsmodell geschützt - das so genannte UK Financial Services Compensation Scheme.
 
  Das britische Entschädigungsmodell für Finanzdienstleistungen: Zum Schutz der Anleger wurde im britischen Gesetz für Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 das britische Entschädigungsmodell für Finanzdienstleistungen (UK Financial Services Compensation Scheme = FSCS) eingeführt.

Es dient zur Absicherung der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine Versicherungsgesellschaft nicht (bzw. voraussichtlich nicht) in der Lage ist, die gegen sie geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen.

   
  Das Modell deckt die Zahlung von 90 % des Wertes einer in Abwicklung befindlichen Versicherung ab. Es dehnt diesen Schutz auf alle Versicherungsnehmer mit Wohnsitz innerhalb der EU aus, die in Großbritannien aufgelegte Versicherungen bei von der Aufsichtsbehörde der Financial Services Authority autorisierten Gesellschaften abgeschlossen haben
  Alle Versicherungsnehmer, die in The Royal London European With Profits Bond investieren, sind nach diesem Gesetz durch das FSCS geschützt.
 

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