
Schlussbonus: Wenn Sie beschließen, sich Ihre Anlage
komplett auszahlen zu lassen, wird unter Umständen ein
zusätzlicher Schlussbonus fällig. Dieser repräsentiert den nach
erfolgtem Ausgleich Ihnen ggfs. noch zustehenden Anteil an der
Fondsentwicklung, der noch nicht in Form regelmäßiger Boni
gutgeschrieben worden ist.
Auch bei
einmaligen oder regelmäßigen Teilauszahlungen und Leistungen im
Fall des Ablebens der versicherten Person erfolgt unter
Umständen die Gutschrift eines Schlussbonus. Die Höhe des
Schlussbonus hängt von der finanziellen Stärke und Entwicklung
des Fonds (unter Berücksichtigung von Anlagerenditen, Ausgaben
und insgesamt erfolgten Auszahlungen) seit Ihrem Eintritt als
Anleger ab.
Die Gutschrift
eines Schlussbonus wird nicht garantiert. Über lange Zeiträume
hinweg ist jedoch ein grösseres Potenzial für eine zusätzliche
Aufwertung der Anlage vorhanden. Die Höhe des Schlussbonus kann
jederzeit geändert werden. |