versicherungsvergleich versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich Private Vorsorge
versicherungsvergleich
   new Alterseinkünftegesetz
  Private Basis Rente (Rürup)
  Riester Rente
versicherungsvergleich
  Fragen zur Riester Rente
versicherungsvergleich
  Förderungen
versicherungsvergleich
  Angebot anfordern
versicherungsvergleich
  Volkswohlbund Riester Rente
versicherungsvergleich
  Private Rentenversicherung
versicherungsvergleich
  Betriebliche Vorsorge
versicherungsvergleich
  Berufsunfähigkeits- versicherung
versicherungsvergleich
  Hinterbliebenen Absicherung
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich Britische Lebensversicherung
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich Häufige Fragen zur  Rentenversicherung
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich Wir über uns
versicherungsvergleich Sitemap
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich

versicherungsvergleich
Begriffe zur staatlichen Förderung der privaten Altersversorgung

Übersicht der Begriffe zur staatlichen Förderung der privaten Altersversorgung

Sie erhalten nachstehend eine Zusammenstellung der wichtigsten Begriffe, die in den Ergebnisdarstellungen Ihrer Angebotsberechnung verwendet werden:

  • Mindesteigenbeitrag
  • Sparbeitrag
  • Maximaler Förderbeitrag
  • Sonderausgabenabzug
  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Eigenbeitrag
  • Effektiver Eigenaufwand
  • Sockelbetrag
  • Zusätzlicher Steuervorteil

Mindesteigenbeitrag

Um die Zulage des Staates in voller Höhe zu erhalten, ist der Mindesteigenbeitrag zu leisten. Dieser wird ermittelt aus dem Sparbeitrag abzüglich der staatlichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage). Der gesamte Sparbeitrag wird in Ihre Eigenvorsorge eingezahlt. Von diesem Sparbeitrag zahlen Sie als Anteil nur den Mindesteigenbeitrag
Das heißt, der effektive eigene Aufwand ist wesentlich geringer als der tatsächlich für Ihre Altersvorsorge verwendete Beitrag, denn Sie zahlen nur den Mindestbeitrag. Der Rest wird vom Staat dazugegeben.
Die staatliche Förderung wird stufenweise aufgebaut und zwar in vier Schritten in den Jahren von 2002 bis 2008.
Die maximale Zulage erhält, wer

  • ab 2002 1%,
  • ab 2004 2%,
  • ab 2006 3% und
  • ab 2008 4%

seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens als jährlichen Sparbeitrag (Höchstbeträge siehe unten) für die Eigenvorsorge aufwendet.
Die Höchstförderung hängt davon ab, ob der Berechtigte den erforderlichen Eigenbeitrag erbringt. Eigenbeitrag plus Zulage ergeben den Sparbeitrag (als Förderziel in 2008 vier Prozent des Bruttolohns). Wird der Mindesteigenbeitrag unterschritten, so wird die Zulage entsprechend gekürzt.

Sparbeitrag

Der Sparbeitrag ist der Beitrag, der in Ihre private Altersversorgung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (sog. "Riester-Rente") eingezahlt wird. Von diesem Sparbeitrag zahlen Sie nur als Anteil den Mindesteigenbeitrag, der Rest wird aus Zulagen des Staates finanziert.

Maximaler Förderbeitrag

Bei einem höheren Beitrag als dem Mindesteigenbeitrag können je nach einkommenssteuerlicher Situation weitere Steuervorteile für Sie eintreten. Grundsätzlich kann jede förderfähige Person maximal

  • in den Jahren 2002 und 2003 bis zu 525,- EUR
  • in den Jahren 2004 und 2005 bis zu 1.050,- EUR
  • in den Jahren 2006 und 2007 bis zu 1.575,- EUR
  • ab 2008 bis zu 2.100 EUR

jährlich als Höchstbeitrag in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Wenn Sie einen höheren Beitrag als den Mindesteigenbeitrag wählen, dann sichern Sie sich den maximalen Bezug der staatlichen Zulage auch bei Einkommenssteigerungen. Darüber hinaus erhöht sich die spätere Rentenzahlung, die laut Gesetz als voll steuerpflichtiges Einkommen anzusehen ist.

Sonderausgabenabzug

Die Beteiligung des Staates besteht entweder in einer direkten Zahlung des Förderbetrages an die Gesellschaft, bei der Ihr Vertrag zur Altersvorsorge geführt wird, oder aber, in einer Steuerersparnis durch die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen für diese eigene Vorsorge. Ihr effektiver Eigenaufwand ergibt sich aus der Berücksichtigung des höheren Wertes aus Zulagen und steuerlichem Sonderausgabenabzug.
Für den Sonderausgabenabzug gelten dieselben Höchstbeträge wie für den Jahresbeitrag, unabhängig vom persönlichen Einkommen. Die Finanzverwaltung wird dann im Rahmen einer sog. "Günstigerprüfung" feststellen, ob der Sonderausgabenabzug zu einer über die erhaltene Zulage hinausgehenden Steuererstattung führt und diese direkt an den Steuerpflichtigen auszahlen.
Für einen nichtpflichtversicherten Ehegatten wird kein Sonderausgabenabzug gewährt. Besteht für diesen Ehegatten jedoch ein Altersvorsorgevertrag und werden Sie gemeinsam steuerlich veranlagt, so werden die Altersvorsorgebeiträge beider Partner bis zu den jeweils geltenden maximalen Fördergrenzen beim begünstigten Ehepartner berücksichtigt.

Zulagen

Die Zulage setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage.
Die Grundzulage, die jeder Person mit eigenständigem Altersvorsorgevertrag zusteht beträgt:

  • 2002 und 2003 jährlich 38,- EUR
  • 2004 und 2005 jährlich 76,- EUR
  • 2006 und 2007 jährlich 114,- EUR
  • ab 2008 jährlich 154,- EUR

Sofern Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und die Voraussetzungen für eine gemeinsame steuerliche Veranlagung vorliegen, steht die Grundzulage jedem gesondert zu, wenn beide Ehegatten eigenständige Altersversorgungsansprüche erwerben.

Die Kinderzulage beträgt je Kind:

  • 2002 und 2003 jährlich 46,- EUR
  • 2004 und 2005 jährlich 92,- EUR
  • 2006 und 2007 jährlich 138,- EUR
  • ab 2008 185,- EUR jährlich.

Eigenbeitrag

Der Eigenbeitrag ist der Beitrag, der von Ihnen für den Aufbau der privaten Altersversorgung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes zu entrichten ist. Zusammen mit der Zulage des Staates fließt dieser Beitrag in Ihre eigene Altersvorsorge.

Effektiver Eigenaufwand

Die Förderung sieht neben der staatlichen Zulage auch eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben vor. Falls Ihr Steuervorteil größer ist als die erhaltene Zulage, erhalten Sie den Differenzbetrag über die Einkommenssteuererklärung zurück, so dass Sie neben der Förderung durch Zulagen auch vom Sonderausgabenabzug profitieren.

Sockelbetrag

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Mindestbeitrag, sen sog. Sockelbetrag, in einem förderungsfähigen Altersversorgungsvertrag anlegen müssen, um überhaupt eine staatliche Zulage zu erhalten. Der Sockelbetrag beträgt einheitlich 60 Euro.

Zusätzlicher Steuervorteil

Wenn Ihr Steuervorteil aufgrund des Sonderausgabenabzuges der Sparbeiträge höher ausfällt, als die berechnete Zulage, dann weisen wir hier den geschätzten Betrag aus, der zusätzlichen Steuerrückerstattung aus. 

Persönliche Beratung

 Fordern Sie kostenlose und unabhängige Beratung unserer Rentenexperten an.

Die VOLKSWOHL BUND Versicherungen sind als solide und finanzkräftige Unternehmen am Markt etabliert. Sie erhalten
regelmäßig Höchstbewertungen in Versicherungsvergleichen
der Wirtschaftspresse
Focus- Money 40/2005: Volkswohl Bund bester deutscher Lebensversicherer

Persönliches Angebot  Riester - Rente

Der einfache Weg zum günstigen Anbieter!

60 Gesellschaften
immer günstige Anbieter

Online Tarifvergleich

Klassische    Rentenversicherung »»
Fondsgebundene Rentenversicherung »»
Sofortrente »»
Depotrente »»
 
 
versicherungsvergleich
| typeof( tt ) == "unknown" ) {var tt='';} var tv, to, ts, et_tmp; function et_eC( param ) {var et_a = '', et_t = '', et_p = '', et_b='', et_s='',et; var et_ref=escape(document.referrer);if(et_js>=1.3){if(typeof(top. document)=='object')eval('try{et_ref=escape(top.document.ref'+ 'errer);}catch(e){et_ref="";}');} if(et_ref!='') et_gp+='&am'+ 'p;ref='+et_ref; et_gp +='&swidth='+et_sw+'&sheight='+ et_sh+'&siwidth='+et_iw+'&siheight='+et_ih+'&sco'+ 'okie='+et_co+'&scolor='+et_sc;if(et_easy)et_gp+='&e'+ 't_easy=1'; if( et_pl!='' ) et_gp+='&p='+escape(et_pl);if( et_areas != '' )et_gp += '&et_areas='+escape(et_areas);if( typeof(et_target)== "undefined"||typeof(et_target)=="unknown") {et_target = ""; et_tval = "0"; et_tonr = "0"; et_tsale = 0;} et_gp+="&"+"et_target="+ escape( tt.length?tt:et_target )+ "," + ( tv?tv:et_tval ) + "," + ( to?to:et_tonr )+ ","+(ts?ts: et_tsale )+","+( typeof( et_cust ) == "number"?et_cust:0 );if( typeof( et_lpage )=='undefined' ||typeof(et_lpage)=='unknown') et_lpage=''; else et_gp += '&et_lpage='+et_lpage;if(typeof (et_se) == 'undefined' || typeof(et_se)=='unknown')et_se='';if (et_se!='')et_gp +='&et_se='+et_se;if(typeof( et_trig ) == 'undefined'||typeof(et_trig)=='unknown')et_trig='';if( et_trig !='' )et_gp+='&et_trig='+et_trig;if(et_pagename!='') et_gp +='&et_pagename='+escape(et_pagename);if(typeof(et_basket) =='string')et_gp += '&et_basket=' + escape(et_basket); if( typeof(et_up)=='undefined'||typeof(et_up)=='unknown')et_up=''; et=document.location.href.split('?'); et_gp += '&et_url='+ escape( et[0] ); et_gp += '&slang=' +et_la; tc=new Date(); document.write( lt + "a target='_blank' href='" + et_referer+ param+"'>" + lt + "img border='0' alt='' src='" + ( et_ssl==1? et_sslserver : et_server ) + "/cnt.php?java=y&tc=" + tc. getTime()+ "&et=" +param + "&et_ilevel=" + et_ilevel + et_gp + et_up + "'/>" + lt +"/a>" ) ; } //-->

©2005 www.renten-pfadfinder.de Alle Rechte vorbehalten. Versicherungsvergleich Altersvorsorge

www.link-speed.de   POXA - Suchen & Finden