Die Rentenreform hat viele 
                    Änderungen gebracht – auch für Sie!
                    Eigeninitiative ist 
                    unumgänglich 
                    Immer weniger Arbeitnehmer 
                    müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Deshalb wird die 
                    gesetzliche Rente immer kleiner und kann im Alter nur noch 
                    eine minimale Grundversorgung bieten. Die Konsequenz: Wer im 
                    Ruhestand finanziell unabhängig sein will, muss seine 
                    Versorgungslücken rechtzeitig schließen. 
                    Sie haben das Recht auf 
                    eine betriebliche Altersversorgung 
                    Der Staat hat allen 
                    Arbeitnehmern ein Recht auf eine betriebliche 
                    Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeräumt. Das 
                    heißt: Ihr Arbeitgeber muss ein entsprechendes 
                    Vorsorgekonzept einrichten. Anschließend treffen Sie eine 
                    gemeinsame Vereinbarung, ab wann und in welcher Höhe 
                    
                      - Teile Ihres laufenden 
                      Einkommens 
 
                      - Sonderzahlungen wie z. 
                      B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld 
 
                     
                    in Beiträge zur 
                    Betriebsrente umgewandelt werden. Somit erhalten Sie die 
                    Möglichkeit, den letzten Reformen zu begegnen und Ihren 
                    Ruhestand durch zusätzliche Altersvorsorge finanziell 
                    abzusichern. 
                    Sparen Sie Steuern und 
                    Sozialabgaben 
                    Durch die Gehaltsumwandlung 
                    können Sie 
                    
                      - mit ansehnlichen 
                      Steuervorteilen 
 
                      - einer hohen Ersparnis an 
                      Sozialversicherungsbeiträgen 
 
                     
                    rechnen. Denn jährliche 
                    Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der 
                    Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei*. 
                    Der steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800 Euro, 
                    wenn Sie keine pauschal versteuerte betriebliche 
                    Altersversorgung haben. 
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