versicherungsvergleich versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich Private Vorsorge
versicherungsvergleich
   new Alterseinkünftegesetz
versicherungsvergleich
  Private Basis Rente (Rürup)
versicherungsvergleich
  Riester Rente
versicherungsvergleich
  Private Rentenversicherung
versicherungsvergleich
  Berufsunfähigkeits- versicherung
versicherungsvergleich
  Hinterbliebenen Absicherung
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich Britische Lebensversicherung
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich kostenloser Vergleich
versicherungsvergleich Häufige Fragen zur privaten Rentenversicherung
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich Wir über uns
versicherungsvergleich Sitemap
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich

versicherungsvergleich
 Fragen zum Thema: Rentenversicherung
  Kann ich die Beiträge für die Rentenversicherung steuerlich geltend machen?
  Kann ich eine Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Welche Folgen hat das?
  Kann ich mir das Geld auch auf einmal auszahlen lassen?
  Was passiert, wenn ich kurz nach Beginn des Rentenbezuges sterbe? (Rentengarantiezeit)
  Welche Arten der Rentenversicherung gibt es?
  Wie hoch sollte ich die Rentenversicherung abschließen?
  Wird mir die Rente auch wirklich lebenslang ausgezahlt?
  Kann ich die Rentenversicherung mit einer BUZ kombinieren?
 
Kann ich die Beiträge für die Rentenversicherung steuerlich geltend machen?

Beiträge zur Renten-Lebensversicherung sind steuerlich abzugsfähig bei:

- Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht. In diesem Fall kommt auf jeden Fall die lebenslange Rente zur Auszahlung. Sie haben keine Möglichkeit, eine einmalige Kapitalabfindung zu erhalten.
- Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragszahlung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren ausgeübt werden kann. In diesem Fall haben Sie zwar die Möglichkeit, sich eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen, dürfen diese Entscheidung jedoch erst nach frühestens 12 Jahren fällen.

Die Beitragszahlungsdauer kann zwar kürzer sein als die Versicherungsdauer sein, sollte aber 5 Jahre nicht unterschreiten, da die Finanzverwaltung sonst von einem - steuerschädlichen - Einmalbeitrag ausgeht.
 
Kann ich eine Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Welche Folgen hat das?

Renten - Lebensversicherungen sind jederzeit kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat. Sie bekommen dann den aktuellen Wert Ihrer Versicherung, den Rückkaufswert, ausgezahlt.

Sie sollten jedoch prüfen, ob eine Kündigung tatsächlich die beste Lösung darstellt, denn:

- Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre wird auf die Erträge Ihrer Renten - Lebensversicherung eine Kapitalertragssteuer fällig.

- In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.

- Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen Abzug vom Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungs-bedingungen geregelt.

 
  Kann ich mir das Geld auch auf einmal auszahlen lassen?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich - anstelle einer lebenslangen Rente - eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen. Wenn Sie sich jedoch bereits bei Abschluss der Versicherung oder innerhalb der ersten 12 Jahre der Versicherung für eine Kapitalabfindung entscheiden, wird auf die Kapitalabfindung Kapitalertragssteuer erhoben. In diesem Fall geht auch die Abzugsfähigkeit der Beiträge verloren.
 
  Was passiert, wenn ich kurz nach Beginn des Rentenbezuges sterbe? (Rentengarantiezeit)

Grundsätzlich endet ein Vertrag, wenn die versicherte Person verstirbt. Passiert dies kurz nach dem Rentenbeginn, ist das angesammelte Guthaben verloren.
Um dem vorzubeugen, können Sie Ihren Vertrag mit folgenden Garantieformen ausstatten:

Beitragsrückgewähr (nur bei sofortbeginnenden Renten gegen Einmalbeitrag)
Wenn die versicherte Person stirbt, wird der eingezahlte Einmalbeitrag abzüglich der vom Versicherer bereits gezahlten Renten an die Hinterbliebenen zurückerstattet.

Rentengarantiezeit
Bei einer Renten – Lebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine sog. Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das bedeutet, dass die vereinbarte Rente mindestens für diese Zeit gezahlt wird. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes sterben, wird die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
 
  Welche Arten der Rentenversicherung gibt es?

aufgeschobene Renten - Lebensversicherung
Bei einer aufgeschobenen Renten – Lebensversicherung beginnt die Rentenzahlung erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der Aufschubzeit. Während dieser Aufschubzeit zahlen Sie laufende Beiträge (aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag) oder einen Einmalbeitrag zu Beginn der Aufschubzeit (aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag).

sofortbeginnende Renten - Lebensversicherung
Bei einer sofortbeginnenden Rentenversicherung zahlen Sie einen größeren Betrag (Einmalbeitrag) ein und erhalten sofort (bzw. ab dem nächsten Monatsersten) eine lebenslange Rente ausgezahlt.
 
 
Wie hoch sollte ich die Rentenversicherung abschließen?

Grundsätzlich sollte Ihre Altersvorsorge so gestaltet sein, dass Sie im Alter keine Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.
Die Höhe der zu versichernden Rente hängt daher von vielen Faktoren ab:

- Haben Sie Rentenansprüche aus der gesetzliche Rentenversicherung und , wenn ja, wie hoch sind diese? (Entsprechende Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger, meistens die Landesversicherungsanstalt)

- Werden Sie im Alter weitere Einkünfte (außer der gesetzlichen Rente) haben (z.B. aus einer vermieteten Wohnung, aus einer betrieblichen Altersversorgung)?

- Müssen Sie aus Ihren Alterseinkünften eine Miete zahlen oder wohnen Sie in der eigenen Wohnung/dem eigenen Haus?

- Wollen Sie sich im Alter konkrete Wünsche erfüllen (z.B. Reisen)?
 
Wird mir die Rente auch wirklich lebenslang ausgezahlt?

Die Rentenzahlung einer privaten Renten - Lebensversicherung erfolgt lebenslang.
 
Kann ich die Rentenversicherung mit einer BUZ kombinieren?

Eine Renten - Lebensversicherung können Sie mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit versehen. Bezüglich des Versicherungsschutzes der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung haben Sie zwei Möglichkeiten:

Beitragsbefreiung
Falls Sie berufsunfähig werden sind Sie von der Beitragszahlung zu Ihrer Renten - Lebensversicherung befreit. Der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung für Sie, so dass Sie bei Ablauf des Vertrages so gestellt werden, als hätten Sie alle Beiträge gezahlt.

Beitragsbefreiung und Rente
Zusätzlich zu den Leistungen der Beitragsbefreiung wird im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Rente in vereinbarter Höhe fällig.
 

 

Persönliche Beratung

 Fordern Sie kostenlose und unabhängige Beratung unserer Rentenexperten an.

Persönliches Angebot

Der einfache Weg zum günstigen Anbieter!

60 Gesellschaften
über 1000 Tarifvarianten
immer günstige Anbieter

Online Tarifvergleich

Klassische    Rentenversicherung »»
Fondsgebundene Rentenversicherung »»
Sofortrente »»
Depotrente »»
 
versicherungsvergleich

©2005 www.renten-pfadfinder.de Alle Rechte vorbehalten. Versicherungsvergleich Altersvorsorge