3-Schichten-Modell
                    Waren es bisher die 3-Säulen der gesetzlichen, 
                    betrieblichen und privaten Rente, auf denen die 
                    Altersvorsorge ruhte, ist nun ein Umdenken erforderlich. Das 
                    neue Altersvorsorgemodell setzt sich aus 3 Schichten 
                    zusammen, die eine tragfähige Altersabsicherung ergeben. 
                    Der Gesetzgeber fördert vor allem den Rentenaufbau in 
                    zwei unterschiedlichen Schichten:
                           | 
                         
                      
                        |   | 
                        
                        Schicht I = 
                        Basisversorgung
                        
                        
                          - 
                          Gesetzliche Rentenversicherung / Berufsständische 
                          Versorgungseinrichtungen / Landwirtschaftliche 
                          Alterskassen  
 
                          - 
                          
                          Private Basis-Rente
 
                         
                           | 
                       
                      
                        |   | 
                          | 
                       
                      
                        |   | 
                        
                        Schicht II = Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
                        
                        
                            | 
                       
                      
                        | 
                        Aber auch der 
                        Vermögensaufbau wird in einer dritten Schicht gefördert | 
                       
                      
                        |   | 
                        
                        Schicht III = Kapitalanlageprodukte
                        
                        
                         | 
                       
                      
                        
                    Dabei spielen diese Kriterien eine Rolle:
                    Altersvorsorge im Sinne der Schicht 1 und 2
                    
                      - Absicherung der Langlebigkeit durch Rentenleistungen
                      
                      
 
                      - Kann nur der versicherten Person zugute kommen
                       
 
                      - Leistungen können nur bedingt vererbt und nicht 
                      veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
                      
                      
 
                      - Steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
                       
 
                      - Nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase
                       
 
                     
                    Vermögensaufbau im Sinne der Schicht 3
                    
                      - Verträge, die der Kapitalbildung dienen
                       
 
                      - Kann auch den Angehörigen zugute kommen
                       
 
                      - Leistungen können vererbt, veräußert, kapitalisiert, 
                      beliehen oder übertragen werden  
 
                      - Keine steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
                       
 
                      - Teilweise Steuervergünstigung bei Verrentung des 
                      Kapitals  
 
                     
                           | 
                       
             
             | 
            
            
            
            
            
            
            
            
            
            
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