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                    zur staatlichen Förderung der privaten Altersversorgung 
                    Übersicht der Begriffe 
                    zur staatlichen Förderung der privaten Altersversorgung Sie erhalten nachstehend 
                    eine Zusammenstellung der wichtigsten Begriffe, die in den 
                    Ergebnisdarstellungen Ihrer Angebotsberechnung verwendet 
                    werden: 
                      Mindesteigenbeitrag
                      Sparbeitrag Maximaler Förderbeitrag
                      Sonderausgabenabzug
                      Grundzulage Kinderzulage 
                      Eigenbeitrag 
                      Effektiver Eigenaufwand
                      Sockelbetrag 
                      Zusätzlicher 
                      Steuervorteil 
                    Mindesteigenbeitrag Um die Zulage des Staates 
                    in voller Höhe zu erhalten, ist der Mindesteigenbeitrag zu 
                    leisten. Dieser wird ermittelt aus dem Sparbeitrag abzüglich 
                    der staatlichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage). Der 
                    gesamte Sparbeitrag wird in Ihre Eigenvorsorge eingezahlt. 
                    Von diesem Sparbeitrag zahlen Sie als Anteil nur den 
                    MindesteigenbeitragDas heißt, der effektive eigene Aufwand ist wesentlich 
                    geringer als der tatsächlich für Ihre Altersvorsorge 
                    verwendete Beitrag, denn Sie zahlen nur den Mindestbeitrag. 
                    Der Rest wird vom Staat dazugegeben.
 Die staatliche Förderung wird stufenweise aufgebaut und zwar 
                    in vier Schritten in den Jahren von 2002 bis 2008.
 Die maximale Zulage erhält, wer
 
                      ab 2002 1%,
                      ab 2004 2%,
                      ab 2006 3% 
                      und ab 2008 4% seines 
                    sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens als 
                    jährlichen Sparbeitrag (Höchstbeträge siehe unten) für die 
                    Eigenvorsorge aufwendet.Die Höchstförderung hängt davon ab, ob der Berechtigte den 
                    erforderlichen Eigenbeitrag erbringt. Eigenbeitrag plus 
                    Zulage ergeben den Sparbeitrag (als Förderziel in 2008 vier 
                    Prozent des Bruttolohns). Wird der Mindesteigenbeitrag 
                    unterschritten, so wird die Zulage entsprechend gekürzt.
 Sparbeitrag Der Sparbeitrag ist der 
                    Beitrag, der in Ihre private Altersversorgung im Rahmen des 
                    Altersvermögensgesetzes (sog. "Riester-Rente") eingezahlt 
                    wird. Von diesem Sparbeitrag zahlen Sie nur als Anteil den 
                    Mindesteigenbeitrag, der Rest wird aus Zulagen des Staates 
                    finanziert. Maximaler 
                    Förderbeitrag Bei einem höheren Beitrag 
                    als dem Mindesteigenbeitrag können je nach 
                    einkommenssteuerlicher Situation weitere Steuervorteile für 
                    Sie eintreten. Grundsätzlich kann jede förderfähige Person 
                    maximal 
                      in den Jahren 2002 und 
                      2003 bis zu 525,- EUR in den Jahren 2004 und 
                      2005 bis zu 1.050,- EUR in den Jahren 2006 und 
                      2007 bis zu 1.575,- EUR ab 2008 bis zu 2.100 EUR jährlich als Höchstbeitrag 
                    in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Wenn Sie einen 
                    höheren Beitrag als den Mindesteigenbeitrag wählen, dann 
                    sichern Sie sich den maximalen Bezug der staatlichen Zulage 
                    auch bei Einkommenssteigerungen. Darüber hinaus erhöht sich 
                    die spätere Rentenzahlung, die laut Gesetz als voll 
                    steuerpflichtiges Einkommen anzusehen ist. 
                    Sonderausgabenabzug Die Beteiligung des Staates 
                    besteht entweder in einer direkten Zahlung des 
                    Förderbetrages an die Gesellschaft, bei der Ihr Vertrag zur 
                    Altersvorsorge geführt wird, oder aber, in einer 
                    Steuerersparnis durch die steuerlich geltend gemachten 
                    Aufwendungen für diese eigene Vorsorge. Ihr effektiver 
                    Eigenaufwand ergibt sich aus der Berücksichtigung des 
                    höheren Wertes aus Zulagen und steuerlichem 
                    Sonderausgabenabzug.Für den Sonderausgabenabzug gelten dieselben Höchstbeträge 
                    wie für den Jahresbeitrag, unabhängig vom persönlichen 
                    Einkommen. Die Finanzverwaltung wird dann im Rahmen einer 
                    sog. "Günstigerprüfung" feststellen, ob der 
                    Sonderausgabenabzug zu einer über die erhaltene Zulage 
                    hinausgehenden Steuererstattung führt und diese direkt an 
                    den Steuerpflichtigen auszahlen.
 Für einen nichtpflichtversicherten Ehegatten wird kein 
                    Sonderausgabenabzug gewährt. Besteht für diesen Ehegatten 
                    jedoch ein Altersvorsorgevertrag und werden Sie gemeinsam 
                    steuerlich veranlagt, so werden die Altersvorsorgebeiträge 
                    beider Partner bis zu den jeweils geltenden maximalen 
                    Fördergrenzen beim begünstigten Ehepartner berücksichtigt.
 Zulagen Die Zulage setzt sich 
                    zusammen aus einer Grundzulage und einer
                    Kinderzulage.Die Grundzulage, die jeder Person mit 
                    eigenständigem Altersvorsorgevertrag zusteht beträgt:
 
                      2002 und 2003 jährlich 
                      38,- EUR 2004 und 2005 jährlich 
                      76,- EUR 2006 und 2007 jährlich 
                      114,- EUR ab 2008 jährlich 154,- 
                      EUR Sofern Ehegatten nicht 
                    dauernd getrennt leben und die Voraussetzungen für eine 
                    gemeinsame steuerliche Veranlagung vorliegen, steht die 
                    Grundzulage jedem gesondert zu, wenn beide Ehegatten 
                    eigenständige Altersversorgungsansprüche erwerben. Die Kinderzulage 
                    beträgt je Kind: 
                      2002 und 2003 jährlich 
                      46,- EUR 2004 und 2005 jährlich 
                      92,- EUR 2006 und 2007 jährlich 
                      138,- EUR ab 2008 185,- EUR 
                      jährlich. Eigenbeitrag Der Eigenbeitrag ist der 
                    Beitrag, der von Ihnen für den Aufbau der privaten 
                    Altersversorgung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes zu 
                    entrichten ist. Zusammen mit der Zulage des Staates fließt 
                    dieser Beitrag in Ihre eigene Altersvorsorge. Effektiver 
                    Eigenaufwand Die Förderung sieht neben 
                    der staatlichen Zulage auch eine steuerliche Abzugsfähigkeit 
                    der Beiträge als Sonderausgaben vor. Falls Ihr Steuervorteil 
                    größer ist als die erhaltene Zulage, erhalten Sie den 
                    Differenzbetrag über die Einkommenssteuererklärung zurück, 
                    so dass Sie neben der Förderung durch Zulagen auch vom 
                    Sonderausgabenabzug profitieren. Sockelbetrag Bitte beachten Sie, dass 
                    Sie einen Mindestbeitrag, sen sog. Sockelbetrag, in einem 
                    förderungsfähigen Altersversorgungsvertrag anlegen müssen, 
                    um überhaupt eine staatliche Zulage zu erhalten. Der 
                    Sockelbetrag beträgt einheitlich 60 Euro. Zusätzlicher 
                    Steuervorteil Wenn Ihr Steuervorteil 
                    aufgrund des Sonderausgabenabzuges der Sparbeiträge höher 
                    ausfällt, als die berechnete Zulage, dann weisen wir hier 
                    den geschätzten Betrag aus, der zusätzlichen 
                    Steuerrückerstattung aus.  |